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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 77 WHG – Rückhalteflächen, Bevorratung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Ausgleichsmaßnahmen nach Satz 2 können auch Maßnahmen mit dem Ziel des Küstenschutzes oder des Schutzes vor Hochwasser sein, die

  • 1. zum Zweck des Ausgleichs künftiger Verluste an Rückhalteflächen getroffen werden oder
  • 2. zugleich als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes dienen oder nach § 16 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes anzuerkennen sind.

(2) Frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 77 WHG verweisen

Rechtsprechung zu § 77 WHG

6 Entscheidungen zitieren § 77 WHG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 26.02.2026 – 10 C 6.24 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Bei kleinräumigen Zerstörungen natürlicher Rückhalteflächen kann das Wohl der Allgemeinheit im Sinne von § 68 Abs. 3 Nr. 1 WHG beeinträchtigt sein (wie BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - Rn. 41). 2. Die Zerstörung einer natürlichen Rückhaltefläche kann ausgeglichen werden. 3. Der Ausgleich einer zerstörten natürlichen Rückhaltefläche im Wege eines bloßen Volumenausgleichs wird …
  • BayVGH, Beschl. v. 20.08.2026 – 9 NE 26.904 · 9. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Verwirklichung von zwei Fußgänger-Hängebrücken nebst Besucherzentrum und Parkplätzen als touristisches Großprojekt, Gründung eines Planungsverbands, Unwirksamkeit der Verbandsatzung, Planungsverband …

  • BayVGH, Beschl. v. 30.07.2026 – 9 NE 26.405 · 9. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen drohender Umweltbeeinträchtigungen

  • BVerwG, Urt. v. 26.06.2019 – 4 A 5/18 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG a.F. (entspricht § 19 Abs. 1 Nr. 3 UVPG n.F.) fordert keinen gesonderten Hinweis, dass bei der Planfeststellungsbehörde und den Auslegungsgemeinden weitere relevante Informationen erhältlich sind und Äußerungen oder Fragen eingereicht werden können. 2. Die nach § 9 Abs. 1a UVPG a.F. gebotene Unterrichtung der Öffentlichkeit muss nicht in jeder weiteren Bekanntmachung …
  • BayVGH, Beschl. v. 13.03.2026 – 9 NE 25.2468 · 9. Senat

    Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans wegen nicht gesicherter Erschließung

  • BVerwG, Beschl. v. 22.03.2023 – 4 VR 4/22 · 4. Senat

    Eilrechtsschutz gegen eine Höchstspannungsfreileitung (insb. Denkmalschutz, Artenschutz und Landschaftsbild)

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