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Zitierfest

WaffG · Waffengesetz

§ 42a WaffG – Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

(1) Es ist verboten

  • 1. Anscheinswaffen,
  • 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
  • 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

  • 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  • 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  • 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Verweise

Vorschriften, die auf § 42a WaffG verweisen

Rechtsprechung zu § 42a WaffG

9 Entscheidungen zitieren § 42a WaffG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 22.05.2025 – 4 StR 576/24 · 4. Strafsenat

    Heimtückeprüfung und revisionsgerichtliche Kontrolle der tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • BGH, Beschl. v. 24.10.2023 – StB 59/23 · 3. Strafsenat

    Beschwerde gegen die einstweilige Sicherstellung und Durchsicht von Gegenständen nach Durchsuchung bei unverdächtiger Person

  • BGH, Beschl. v. 15.02.2023 – 2 StR 270/22 · 2. Strafsenat

    Einziehung einer Machete und von Betäubungsmitteln bei Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandel

  • BayVGH, Beschl. v. 28.02.2025 – 24 CS 24.1769 · 24. Senat

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit - Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Vorstoß gegen das Uniformverbot

  • BayVGH, Beschl. v. 28.02.2025 – 24 CS 24.2004 · 24. Senat

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Erwerbs- und Besitzverbots von erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen – Erfolgreiche Beschwerde

  • BGH, Urt. v. 21.10.2014 – 1 StR 78/14 · 1. Strafsenat

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bestimmung des mitgeführten Gegenstandes zur Verletzung von Personen; Zweckbestimmung bei sog. gekorenen Waffen

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