Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
- 1. der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
- 2. der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
- 3. (weggefallen)
VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
Mit Zitierfest schlägt Claude § 46 VwGO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 46 VwGO? Zitiere den Wortlaut.“