Zum Inhalt springen
Zitierfest

VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung

§ 34 VwGO

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

§§ 19 bis 33 gelten für die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht entsprechend, wenn die Landesgesetzgebung bestimmt hat, daß bei diesem Gericht ehrenamtliche Richter mitwirken.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 34 VwGO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 34 VwGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten