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Zitierfest

VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112 VwGO

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Das Urteil kann nur von den Richtern und ehrenamtlichen Richtern gefällt werden, die an der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 112 VwGO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 112 VwGO? Zitiere den Wortlaut.“

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