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Zitierfest

VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag

§ 12 VVG – Versicherungsperiode

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 12 VVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 VVG? Zitiere den Wortlaut.“

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