Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 10 VVG – Beginn und Ende der Versicherung
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
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