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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 32b UrhG – Zwingende Anwendung

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Die §§ 32, 32a, 32d bis 32f und 38 Absatz 4 finden zwingend Anwendung

  • 1. wenn auf den Nutzungsvertrag mangels einer Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre oder
  • 2. soweit Gegenstand des Vertrages maßgebliche Nutzungshandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes sind.

Verweise

Vorschriften, die auf § 32b UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 32b UrhG

4 Entscheidungen zitieren § 32b UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 24.09.2014 – I ZR 35/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hi Hotel II 1. Ein Vertrag zwischen einem in Deutschland ansässigen Fotografen und einer Gesellschaft mit Sitz in Frankreich über die Fertigung von Lichtbildern eines in Frankreich belegenen Hotels weist grundsätzlich die engeren Verbindungen im Sinne von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu Frankreich auf. 2. § 31 Abs. 5 UrhG zählt nicht zu den im Sinne von Art. 34 EGBGB zwingenden Bestimmungen, die einen …
  • BFH, Urt. v. 24.10.2018 – I R 69/16 · 1. Senat

    Leitsatz: Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.
  • OLG München, Beschl. v. 01.10.2024 – 6 Sch 29/23 e · 6. Zivilsenat

    Bildung einer Schlichtungsstelle für gemeinsame Vergütungsregelungen bei ausländischem Antragsgegner

  • BFH, Urt. v. 24.10.2018 – I R 83/16 · 1. Senat

    Leitsatz: NV: Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk (hier: von einem Journalisten erstelltes Rohmaterial) i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt .

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