Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4.
UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 142 UrhG – Evaluierung
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.