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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 37 UmwG – Inhalt des Verschmelzungsvertrags

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

In dem Verschmelzungsvertrag muß der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.