Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.
TKG · Telekommunikationsgesetz
§ 227 TKG – Mitteilung der Bundesnetzagentur
Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.