Die Bundesnetzagentur kann in geeigneten Fällen zur Beilegung telekommunikationsrechtlicher Streitigkeiten den Parteien einen einvernehmlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle im Wege eines Mediationsverfahrens vorschlagen.
TKG · Telekommunikationsgesetz
§ 200 TKG – Mediation
Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.