Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.
TKG · Telekommunikationsgesetz
§ 124 TKG – Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.
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„Was regelt § 124 TKG? Zitiere den Wortlaut.“