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Zitierfest

TierSchG · Tierschutzgesetz

§ 11c TierSchG

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.

Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 11c TierSchG verweisen