Die staatlichen Prüfungen zu den Abschlüssen der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen können nach den Regelungen in den jeweiligen Prüfungsordnungen auch als externe Prüfungen abgelegt werden.
ThürSchulG · Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003
§ 9 ThürSchulG – Externenprüfungen
Amtliche Fassung, Stand 02.07.2024.