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Zitierfest

StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage VIIIa StVZO – (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung

Amtliche Fassung, Stand 10.06.2024.

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)

1 Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

  • 1. der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie
  • 2. der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

oder, soweit solche nicht vorliegen,

  • 3. diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen

zu überprüfen.

Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.

Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.

2 Umfang der Hauptuntersuchung

Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

2.1 die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung

2.1.1 des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII

oder

2.1.2 der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII

jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,

2.2 der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

2.3 an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

3 Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

3.1 Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.

3.2 Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.

4 Untersuchungskriterien

Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.

4.1 Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.1.1 eine vorgegebene Gestaltung,

4.1.2 eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

4.1.3 eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

4.1.4 eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)

zu erfolgen.

4.2 Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.2.1 Beschädigung, Korrosion und Alterung,

4.2.2 übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

4.2.3 sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

4.2.4 Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

zu erfolgen.

4.3 Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

4.4 Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

5 Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.

Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

5.1 keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,

5.2 keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,

5.3 die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt

und

5.4 keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen

werden können.

6 Untersuchung

Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)

6.1 Bremsanlage

Gesamtanlage● ● ● ● ● ● ●Einhaltung von Vorgaben Betriebsbremswirkung Feststellbremswirkung Gleichmäßigkeit Funktion der Dauerbrems- anlage – Auffälligkeiten Abstufbarkeit/Zeitverhalten – Auffälligkeiten Löseverhalten● ● ●Hilfsbremswirkung Funktion des automatischen Blockierverhinderers Dichtheit
Einrichtungen zur Energiebeschaffung●Füllzeit – Auffälligkeiten
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
Einrichtungen zur Energiebevorratung● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion der Entwässerungseinrichtung● ●Zustand Ausführung
Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
Auflaufeinrichtung● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion● ●Zustand Ausführung
Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)● ● ● ● ● ●Zustand – Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen: Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers Funktion der Abreißsicherung Funktion der selbsttätigen Bremsung Funktion des Löseventils am Anhänger Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)● ● ● ●Zustand Ausführung Funktion des Bremskraftverstärkers Funktion der Drucksicherung
Radbremse/Zuspanneinrichtung● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion● ● ● ●Zustand Funktion der Nachstelleinrichtung Einstellung Ausführung
Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion

6.2 Lenkanlage

Gesamtanlage●Einhaltung von Vorgaben
Betätigungseinrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Funktion der Lenkanlage● ●Zustand Lenkkräfte – Auffälligkeit, Zulässigkeit
Übertragungseinrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Einstellung
Lenkhilfe●Funktion● ●Zustand Dichtheit
Lenkungsdämpfer●Zustand

6.3 Sichtverhältnisse

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
Scheiben● ●Zustand – Auffälligkeiten Beeinträchtigung des Sichtfeldes● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
Rückspiegel● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit● ●Zustand Beeinträchtigung der Sicht
Scheibenwischer● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion●Zustand
Scheibenwaschanlage●Funktion

6.4 Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben

6.4.1 Aktive lichttechnische Einrichtungen

Scheinwerfer und Leuchten● ● ● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit Funktion Einstellung der Scheinwerfer● ● ● ●Zustand Prüfzeichen Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage Anbaumaße und Sichtwinkel – Zulässigkeit

6.4.2 Passive lichttechnische Einrichtungen

Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit● ● ●Zustand Prüfzeichen Anbaumaße und Sichtwinkel – Zulässigkeit

6.4.3 Andere Teile der elektrischen Anlage

elektrische Leitungen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Verlegung, Absicherung
Batterien●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
elektrische Verbindungs- einrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit● ●Zustand Funktion (Kontaktbelegung)
Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion
andere Teile●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand

6.5 Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
Achsen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Art und Qualität der Reparaturausführung
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
Aufhängung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit (Kraftrad)●Zustand
Federn, Stabilisator●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit
pneumatische und hydro- pneumatische Federung●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Funktion und Einstellung der Ventile
Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
Räder● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
Reifen● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand

6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
Rahmen/tragende Teile●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
Aufbau● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit/Befestigung●Zustand
Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
mechanische Verbindungs- einrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten● ● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit Funktion
Stützeinrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Funktion
Reserveradhalterung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit● ●Zustand Funktion
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung● ● ●Zustand Prüf- bzw. Austauschfristen Funktion
Kraftradverkleidung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
andere Teile●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit
Antrieb●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand

6.7 Sonstige Ausstattungen

6.7.1 Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit

Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme● ● ●Einhaltung von Vorgaben Zustand – Auffälligkeiten Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion
Airbag●Einhaltung von Vorgaben●Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
Überrollschutz●Einhaltung von Vorgaben
fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage●Einhaltung von Vorgaben
sonstige Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben

6.7.2 Weitere Ausstattungen

Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Zustand
Unterlegkeile● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit●Zustand
Einrichtungen für Schallzeichen● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Zustand
Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten●Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
Geschwindigkeitsmessgerät● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Genauigkeit
Fahrtschreiber/Kontrollgerät● ●Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung Einhaltung der Prüffrist● ●Zustand Funktion
Geschwindigkeitsbegrenzer● ● ● ●Einhaltung von Vorgaben Ausführung, Einbau – Zulässigkeit Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung Funktion, falls durchführbar● ● ●Zustand Manipulationssicherheit Funktion
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
Geschwindigkeitsschild(er)● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit●Zustand
weitere sicherheits- relevante Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben

6.8 Umweltbelastung

6.8.1 Geräusche

6.8.1.1 Fahrzeuge allgemein

Schalldämpferanlage● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ●Zustand Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ●Zustand Messung Fahrgeräusch

6.8.1.2 Krafträder

Schalldämpferanlage● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ● ●Zustand Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ●Zustand Messung Fahrgeräusch

6.8.2 Abgase

6.8.2.1 Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)

schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit
Abgasreinigungssystem●Abgasverhalten – Zulässigkeit

6.8.2.2 Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)

schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
Motormanagement-/ Abgasreinigungssysteme● ●Abgasverhalten – Zulässigkeit OBD-Daten (Modus 01) – Zulässigkeit●OBD-Fehlercodes (Modus 03) – Zulässigkeit

6.8.3 Elektromagnetische Verträglichkeit

Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten

6.8.4 Verlust von Flüssigkeiten

Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit● ●Zustand Dichtheit

6.8.5 Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Gasanlage● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Dichtheit● ●Zustand Kennzeichnungen der Bauteile

6.8.6 Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Wasserstoffanlage●Einhaltung von Vorgaben

6.8.7 Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter elektrischer Antrieb●Einhaltung von Vorgaben

6.8.8 Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter Antrieb●Einhaltung von Vorgaben

6.9 Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

einzelne Systeme●Einhaltung von Vorgaben

6.9.1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
Ein-, Aus- und Notausstiege● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit Funktion der Reversiereinrichtung● ●Zustand Funktion
Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte Rampen● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion● ●Zustand Funktion
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenPflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
Bodenbelag und Trittstufen● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung●Zustand
Platz für Fahrer und Begleit- personal● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung●Zustand
Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit● ●Zustand Übereinstimmung mit Angaben auf Schild
Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit Funktion●Ausführung – Zulässigkeit
Fahrgastverständigungssystem●Funktion●Zustand
Innenbeleuchtung●Funktion●Zustand
Ziel-/Streckenschild, Liniennummer●Ausführung● ●Funktion der Beleuchtungs- einrichtung Zustand
Unternehmeranschrift●Ausführung
Feuerlöscher●Einhaltung der Prüffrist●Zustand
Brand-/Rauchmelder●Funktion●Zustand
Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung●Zustand

6.9.2 Taxi

Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
Taxischild/Beleuchtungseinrichtung●Ausführung● ●Zustand Funktion
Fahrzeugfarbe●Ausführung – Zulässigkeit
Unternehmeranschrift●Ausführung
Fahrpreisanzeiger● ●Ausführung Verplombung●Zustand
Alarmeinrichtung● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Zustand

6.9.3 Krankenkraftwagen

Kennzeichnung●Ausführung, Anbringung – Zulässigkeit●Zustand
Inneneinrichtung●Ausführung●Zustand
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)UntersuchungskriteriumUntersuchungskriterium
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)

6.10 Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Fahrzeug-Identifizierungsnummer● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten●Zustand
Fabrikschild●Ausführung, Anbringung – Zulässigkeit●Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Auffälligkeiten●Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen
amtliches Kennzeichen (vorne und hinten)● ●Zustand Ausführung
Fahrzeugdokumente●Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen

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