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Zitierfest

StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 33 StVZO – Schleppen von Fahrzeugen

Amtliche Fassung, Stand 10.06.2024.

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 33 StVZO verweisen

Rechtsprechung zu § 33 StVZO

2 Entscheidungen zitieren § 33 StVZO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 14.12.2023 – 3 C 7/22 · 3. Senat

    Leitsatz: Ein Laborverantwortlicher hat im Sinne von § 44 Abs. 4a Satz 1 LFGB Grund zu der Annahme, dass das Lebensmittel einem Verkehrsverbot nach Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 unterliegen würde, wenn sich aus dem Ergebnis der von dem Labor durchgeführten Analyse und gegebenenfalls weiteren Umständen ergibt, dass es voraussichtlich nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entspricht …
  • BVerwG, Beschl. v. 14.06.2018 – 3 BN 1/17 · 3. Senat

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