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Zitierfest

StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 30b StVZO – Berechnung des Hubraums

Amtliche Fassung, Stand 10.06.2024.

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

  • 1. Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.
  • 2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
  • 3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
  • 4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 30b StVZO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 30b StVZO? Zitiere den Wortlaut.“

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