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Zitierfest

StVO · Straßenverkehrs-Ordnung

§ 48 StVO – Verkehrsunterricht

Amtliche Fassung, Stand 30.01.2026.

Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 48 StVO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 48 StVO? Zitiere den Wortlaut.“

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