Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
StVO · Straßenverkehrs-Ordnung
§ 48 StVO – Verkehrsunterricht
Amtliche Fassung, Stand 30.01.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 48 StVO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 48 StVO? Zitiere den Wortlaut.“