Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
§ 87 StBerG – Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
Rechtsprechung zu § 87 StBerG
Eine Entscheidung zitiert § 87 StBerG.
BSG, Urt. v. 08.10.2014 – B 3 KS 1/13 R · 3. Senat
Leitsatz: 1. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier: Bundessteuerberaterkammer) unterliegen der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe, wenn sie Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei mehrmals jährlich Aufträge an Pressefotografen und Fotodesigner erteilen. 2. Die Pflicht von kunstvermarktenden und kunstverwertenden Unternehmen zur Abführung der Künstlersozialabgabe ist auch …
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 87 StBerG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 87 StBerG? Zitiere den Wortlaut.“