Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
StAG · Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 1 StAG
Rechtsprechung zu § 1 StAG
4 Entscheidungen zitieren § 1 StAG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 09.11.2017 – 1 BvR 1069/14 · 1. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Zur Überführung von in der DDR erworbener Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats (hier: gem § 6 Abs 2 Nr 7 AAÜG idF vom 21.06.2005) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit …
BVerfG, Beschl. v. 22.08.2012 – 1 BvR 573/12 · 1. Senat 2. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände - fehlende Grundsatzbedeutung (§ 93a Abs 2 …
BGH, Beschl. v. 17.07.2024 – 2 ARs 220/24 · 2. Strafsenat
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Geldwäsche
BGH, Beschl. v. 06.06.2018 – 2 ARs 163/18 · 2. Strafsenat
Geldwäsche im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts