Polizeiverordnungen sind im Amtsblatt des Saarlandes zu verkünden. Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörde sind in der für die öffentliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen bestimmten Weise zu verkünden.
SPolG SL · Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
§ 65 SPolG SL – Verkündung
Amtliche Fassung, Stand 09.04.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 65 SPolG SL verweisen
- § 67 SPolG SL – Wirkung von Gebietsänderungen