Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 30 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Landessozialgericht besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern, weiteren Berufsrichtern und den ehrenamtlichen Richtern.

(2) Die für die allgemeine Dienstaufsicht und die sonstigen Geschäfte der Gerichtsverwaltung zuständige Stelle wird durch Landesrecht bestimmt.

Rechtsprechung zu § 30 SGG

14 Entscheidungen zitieren § 30 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 10.11.2022 – 1 BvR 1623/17 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Mitwirkung eines seit mehreren Jahren abgeordneten Richters an Entscheidung eines LSG verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Verfassungsbeschwerde bzgl PKH-Versagung im sozialgerichtlichen Verfahren nach Erledigung unzulässig - Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nicht …

  • BSG, Beschl. v. 23.10.2018 – B 11 AL 43/18 B · 11. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Besetzung mit einem zur Verwaltungserprobung mit Rechtsprechungsaufgaben abgeordneten Richter

  • BSG, Beschl. v. 25.05.2018 – B 13 R 217/17 B · 13. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Besetzungsrüge - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Senats - Mitwirkung eines seit mehreren Jahren abgeordneten Richters

  • BSG, Beschl. v. 25.04.2018 – B 14 AS 157/17 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - vorschriftsmäßige Besetzung - Besetzung mit abgeordnetem Richter

  • BSG, Beschl. v. 12.12.2019 – B 14 AS 33/18 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Besetzung mit einem abgeordneten Richter

  • BSG, Beschl. v. 25.04.2018 – B 14 AS 255/17 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - vorschriftsmäßige Besetzung - Besetzung mit abgeordnetem Richter

Weitere Entscheidungen zu § 30 SGG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 30 SGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 30 SGG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten