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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 117 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Das Gericht erhebt Beweis in der mündlichen Verhandlung, soweit die Beweiserhebung nicht einen besonderen Termin erfordert.

Rechtsprechung zu § 117 SGG

30 Entscheidungen zitieren § 117 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 26.10.2023 – B 9 V 34/22 B · 9. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - entgegengesetzte Würdigung von Aussagen in der Vorinstanz allein auf Grundlage des Akteninhalts - Unvorhersehbarkeit nach bisherigem Prozessverlauf - …

  • BSG, Beschl. v. 11.06.2021 – B 9 SB 64/20 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Darlegungsanforderungen - aus sich selbst heraus verständliche Beschwerdeschrift - Bezeichnung aller Tatsachen - Schilderung einer vollständigen Prüfungsgrundlage - Gesamtzusammenhang einer zitierten …

  • BSG, Beschl. v. 14.02.2018 – B 14 AS 220/17 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Normalfall der Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung - hier Übertragung der Zeugenvernehmung auf den Berichterstatter - Ablehnung einer wiederholten Zeugenvernehmung in der …

  • BSG, Beschl. v. 13.08.2015 – B 9 V 13/15 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen eines Beweisantrags - Vorliegen eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - Angabe konkreter Beweistatsachen in örtlicher und zeitlicher Hinsicht - substantiiertes Bestreiten einer im Wege des Urkundenbeweises …

  • BVerfG, Beschl. v. 29.05.2013 – 1 BvR 1522/12 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen sowie an die Beantragung einer mündlichen Sachverständigenbefragung

  • BSG, Urt. v. 08.09.2010 – B 11 AL 4/09 R · 11. Senat

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Nichtmitteilung der neuen Wohnanschrift - Beweiserhebung - Zeugenvernehmung - Beweislastumkehr

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