Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGB VIII · Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

§ 98 SGB VIII – Zweck und Umfang der Erhebung

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen dieses Buches und zu seiner Fortentwicklung sind laufende Erhebungen über

  • 1. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen,
  • 1a. Kinder in den Klassenstufen eins bis vier,
  • 2. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege,
  • 3. Personen, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege gemeinsam oder auf Grund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 in Pflegestellen durchführen, und die von diesen betreuten Kinder,
  • 4. die Empfänger
  • a) der Hilfe zur Erziehung,
  • b) der Hilfe für junge Volljährige und
  • c) der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
  • 5. Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen worden sind,
  • 6. Kinder und Jugendliche, die als Kind angenommen worden sind,
  • 7. Kinder und Jugendliche, die unter Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft des Jugendamts stehen,
  • 8. Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist,
  • 9. Maßnahmen des Familiengerichts,
  • 10. Angebote der Jugendarbeit nach § 11 sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6,
  • 11. die Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen,
  • 12. die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sowie
  • 13. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a

als Bundesstatistik durchzuführen.

(2) Zur Verfolgung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auch laufende Erhebungen über Sorgeerklärungen durchzuführen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 98 SGB VIII im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 98 SGB VIII? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten