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Zitierfest

SGB VII · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

§ 221 SGB VII – Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) (weggefallen)

(2) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind.

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

(5) (weggefallen)

Verweise

Vorschriften, die auf § 221 SGB VII verweisen

  • § 221b SGB VII – Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Rechtsprechung zu § 221 SGB VII

5 Entscheidungen zitieren § 221 SGB VII: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 23.06.2020 – B 2 U 14/18 R · 2. Senat

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids - Beitragspflicht - landwirtschaftlicher Unternehmer - Jagdunternehmer - Mitglied einer Jagdpächtergemeinschaft - Beitragsfestsetzung - rechtmäßiges und verfassungsmäßiges Satzungsrecht - Risikogruppen - Jagdfläche - …

  • BSG, Urt. v. 20.08.2019 – B 2 U 35/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Unabhängig von jagdrechtlichen Regelungen liegt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ein einheitliches "Unternehmen" vor, wenn materielle und immaterielle Mittel in einer organisatorischen, äußerlich abgrenzbaren Einheit planvoll für eine gewisse Dauer zusammengefasst werden, die unter einheitlicher Führung stehen und ihrerseits einen bestimmten Zweck verfolgen. 2. Zum gestuften …
  • BSG, Urt. v. 20.03.2018 – B 2 U 6/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Anspruch auf eine Verletztenrente eines selbstständigen landwirtschaftlichen Unternehmers eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nur von 20 vH, sondern von mindestens 30 vH voraussetzt.
  • BSG, Urt. v. 10.08.2021 – B 2 U 15/20 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Dem Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts über die Aufnahme des Unternehmers in das Unternehmerverzeichnis steht entgegen, dass die Unfallversicherungsträger seit dem 1.1.1997 verpflichtet sind, dem Unternehmer einen wirkungsgleichen Verwaltungsakt über den Beginn ihrer Zuständigkeit für das Unternehmen zu erteilen. 2. Der unfallversicherungsrechtliche …
  • BSG, Urt. v. 20.03.2018 – B 2 U 11/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Anspruch auf eine Verletztenrente eines nicht nur vorübergehend mitarbeitenden versicherten Familienangehörigen eines landwirtschaftlichen Unternehmers eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nur von 20 vH, sondern von mindestens 30 vH voraussetzt.

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