Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die Anzeige von Berufskrankheiten vorgeschriebenen Form (§ 193 Abs. 8) unverzüglich anzuzeigen. § 193 Abs. 7 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
SGB VII · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
§ 202 SGB VII – Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
Rechtsprechung zu § 202 SGB VII
5 Entscheidungen zitieren § 202 SGB VII: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 23.06.2020 – B 2 U 5/19 R · 2. Senat
Leitsatz: 1. Handelt der Versicherte im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wissentlich "gegen sich selbst", indem er seine anzeigebereiten Ärzte zur Unterlassung der Meldung einer Berufskrankheit (BK) veranlasst, setzt er damit die rechtlich entscheidende Ursache für die Verletzung der BK-Anzeigepflicht und den sozialrechtlichen Nachteil für seine Rechtsnachfolger. 2. Wie alle Ärzte und …
BSG, Urt. v. 09.12.2025 – B 2 U 17/23 R · 2. Senat
(Gesetzliche Unfallversicherung - Geltendmachung einer Lebzeitenrente durch Erbin - unterbliebene ärztliche BK-Verdachtsanzeige - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ausschlussfrist gemäß § 44 Abs 4 SGB 10 - Staatshaftungsrecht - Amtshaftungsanspruch)
BSG, Urt. v. 28.06.2022 – B 2 U 16/20 R · 2. Senat
Leitsatz: 1. Nach einer Unterbrechung des Heimwegs setzt der Wegeunfallversicherungsschutz für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel wieder ein, sobald sie subjektiv mit der Handlungstendenz unterwegs sind, die eigene Wohnung zu erreichen, und objektiv dieselbe Strecke in dieselbe Richtung wie das öffentliche Verkehrsmittel zurücklegen. 2. Im Unterschied zu (Selbst-)Fahrern im Individualverkehr müssen Nutzer …
BSG, Urt. v. 16.03.2021 – B 2 U 7/19 R · 2. Senat
Leitsatz: 1. Unabhängig von den räumlichen Umgebungsbedingungen liegen "extreme Einwirkungen" im Rahmen der Berufskrankheit "Siderofibrose" vor, sobald der Versicherte mindestens zehn Jahre bzw 15 000 Stunden einer Schweißrauchbelastung von mindestens 5,5 mg pro m³ Atemluft ausgesetzt ist. 2. Verneinen Unfallversicherungsträger in Formularbescheiden sowohl den Versicherungsfall als auch Ansprüche auf …
BSG, Urt. v. 16.03.2021 – B 2 U 17/19 R · 2. Senat
Leitsatz: 1. Nach dem Tod des Versicherten können sowohl Sonderrechtsnachfolger als auch Erben das allein auf Feststellung des Versicherungsfalls gerichtete Klageverfahren fortführen. 2. Die pauschale Ablehnung aller Leistungen durch den Unfallversicherungsträger in einem die Feststellung eines Versicherungsfalls ablehnenden Bescheid ist in der Regel nicht als verbindliche Entscheidung über …
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