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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 1 SGB I – Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,

gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,

die Familie zu schützen und zu fördern,

den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und

besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 1 SGB I verweisen

Rechtsprechung zu § 1 SGB I

3 Entscheidungen zitieren § 1 SGB I: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 02.12.2010 – B 9 V 1/10 R · 9. Senat

    Leitsatz: Auch bei Versorgungsberechtigten, die das 55ste Lebensjahr vollendet haben und deren Grad der Schädigungsfolgen in den letzten zehn Jahren unverändert geblieben ist (§ 62 Abs 3 S 1 BVG), ist die Erhöhung der Grundrente wegen Vollendung des 65sten Lebensjahrs gemäß § 48 Abs 3 SGB 10 auszusparen, soweit eine rechtswidrige Anerkennung von Schädigungsfolgen nach § 45 SGB 10 nicht mehr zurückgenommen …
  • BayVGH, Beschl. v. 13.05.2026 – 13a C 26.714 · 13a. Senat

    Leitsatz: 1. In Streitigkeiten über Zuschüsse nach § 3, § 4 SodEG richtet sich die Rechtswegzuständigkeit gemäß § 7 Abs. 2 SodEG danach, welchem Rechtsweg eine Streitigkeit über das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis nach § 2 Satz 2 SodEG zugewiesen wäre. (Rn. 17) 2. Für einen Rechtsstreit betreffend die Gewährung von Zuschüssen nach § 3, § 4 SodEG zwischen einem Anbieter von Integrationskursen nach § 43 …
  • LSG Bayern, Urt. v. 16.07.2024 – L 7 AS 122/23 · 7. Senat

    Leitsatz: Der Verzicht auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist unwirksam iS des § 46 Abs. 2 SGB I, wenn durch den Verzicht der im Rahmen einer vorläufigen Bewilligung festgelegte Bewilligungszeitraum verkürzt werden soll und auf diese Weise die Regelungen über die Berechnung von Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (§ 3 …

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