Der Soldat hat das Recht, sich zu beschweren. Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
§ 34 SG – Beschwerde
Rechtsprechung zu § 34 SG
7 Entscheidungen zitieren § 34 SG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 30.01.2025 – 1 WB 46/24 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat
Leitsatz: Einem Soldaten steht auch dann ein Anspruch auf Verbescheidung seiner Beschwerden zu, wenn Gegenstand des Verfahrens keine gerichtlich kontrollierbaren dienstlichen Maßnahmen sind.
BVerwG, Beschl. v. 28.11.2024 – 1 WB 42/23 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat
Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes; Fristversäumnis
BVerwG, Beschl. v. 29.08.2024 – 1 WB 5/24 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat
Leitsatz: Die Entscheidung über die Ablösung von der Waffensystemausbildung EUROFIGHTER ist eine anfechtbare dienstliche Maßnahme.
BVerwG, Beschl. v. 15.12.2022 – 1 WB 17/22 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat
Antrag gegen isolierte Unterbringung
BVerwG, Beschl. v. 02.06.2021 – 1 WB 22/20 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat
Unzulässiger Antrag auf Korrektur von Gesundheitsziffern in einer ärztlichen Begutachtung
BVerwG, Beschl. v. 28.01.2021 – 1 WB 29/20 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat
Anrechnung eines Fachhochschulstudiums im Wirtschaftsrecht auf die Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes
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