Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern geschrieben und für Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Schulen herausgegeben werden. Sie werden in der Schule verteilt, stehen außerhalb der Verantwortung der Schule und unterliegen dem Presserecht.
SchulG SH · Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom 24. Januar 2007
§ 86 SchulG SH – Schülerzeitungen
Amtliche Fassung, Stand 29.01.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 86 SchulG SH verweisen
- § 84 SchulG SH – Amtszeit, Verfahrensgrundsätze
- § 99 SchulG SH – Schülervertretungen, Schülerzeitungen, Schülergruppen
- § 138 SchulG SH – Schulversuche, Erprobung anderer Mitwirkungsformen
- § 142 SchulG SH – Abgrenzung zu anderen Bildungseinrichtungen