Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können im Klassenverband gemeinsam pädagogisch begleitet sowie aufgearbeitet werden. Lehrerinnen und Lehrer können hierfür Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.
SchulG M-V · Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010
§ 60b SchulG M-V – Pädagogische Begleitung und Aufarbeitung im Klassenverband
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
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„Was regelt § 60b SchulG M-V? Zitiere den Wortlaut.“