Das Schuljahr beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
SchulG M-V · Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010
§ 57 SchulG M-V – Schuljahr
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
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„Was regelt § 57 SchulG M-V? Zitiere den Wortlaut.“