Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft mit überregionalem Einzugsbereich sind die
- 1. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen,
- 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören,
- 3. Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- 4. Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Diese Schulen gewährleisten eine über das Gebiet des Schulträgers hinausgehende sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern in den genannten Förderschwerpunkten.