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Zitierfest

SchulG LSA · Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018

§ 61 SchulG LSA – Wahlen und Ausscheiden

Amtliche Fassung, Stand 02.12.2025.

Die Wahlen werden in den Gemeinden und Landkreisen durchgeführt. Im Übrigen gilt § 58 Abs. 1 bis 4 entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 61 SchulG LSA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 61 SchulG LSA? Zitiere den Wortlaut.“

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