Zum Inhalt springen
Zitierfest

SchG BW · Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983

§ 6 SchG BW – Werkrealschule, Hauptschule

Amtliche Fassung, Stand 16.12.2025.

(1) Die Werkrealschule vermittelt eine grundlegende Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert. Sie fördert in besonderem Maße praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen und stärkt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere bei der beruflichen Orientierung. Sie befähigt zur fundierten Berufswahl und schafft die Grundlage für eine Berufsausbildung oder für weiterführende, insbesondere berufsbezogene, schulische Bildungsgänge.

(2) Die Werkrealschule baut auf der Grundschule auf und umfasst sechs Schuljahre. Sie schließt mit einem Abschlussverfahren ab und vermittelt nach fünf oder sechs Schuljahren einen Hauptschulabschluss. Das Führen eines sechsten Schuljahres setzt voraus, dass eine Mindestschülerzahl erreicht wird; sie wird vom Kultusministerium durch Verwaltungsvorschrift festgelegt. Das sechste Schuljahr kann auch an zentralen Werkrealschulen angeboten werden. Soweit Schulen das sechste Schuljahr nicht anbieten und auch nicht mit einer das sechste Schuljahr anbietenden Schule nach Satz 1 kooperieren, führen sie die Schulartbezeichnung ,Hauptschule‘.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 SchG BW verweisen

Rechtsprechung zu § 6 SchG BW

2 Entscheidungen zitieren § 6 SchG BW: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 04.09.2025 – 2 B 10.25 · 2. Senat

    Kein Anspruch auf Weiterbildungsmöglichkeit bei trotz Strukturwandels fortbestehender Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung

  • BVerwG, Beschl. v. 04.09.2025 – 2 B 12.25 · 2. Senat

Weitere Entscheidungen zu § 6 SchG BW suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 SchG BW nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 SchG BW? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten