Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Das Nähere bestimmt das Kommunalwahlgesetz.
SächsGemO · Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO)
§ 48 SächsGemO – Wahlgrundsätze
Amtliche Fassung, Stand 10.07.2025.
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