Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rom-II-VO · Rom-II-Verordnung – auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht

Erwägungsgrund 8 Rom-II-VO

Amtliche Fassung, Stand 11.01.2009.

Diese Verordnung ist unabhängig von der Art des angerufenen Gerichts anwendbar.