Diese Verordnung ist unabhängig von der Art des angerufenen Gerichts anwendbar.
Rom-II-VO · Rom-II-Verordnung – auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht
Erwägungsgrund 8 Rom-II-VO
Amtliche Fassung, Stand 11.01.2009.
Rom-II-VO · Rom-II-Verordnung – auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht
Diese Verordnung ist unabhängig von der Art des angerufenen Gerichts anwendbar.