Gemäß den Artikeln 1 und 2 und unbeschadet des Artikels 4 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beteiligt sich das Vereinigte Königreich nicht an der Annahme dieser Verordnung, die für das Vereinigte Königreich nicht bindend oder anwendbar ist.
Rom-I-VO · Rom-I-Verordnung – auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht
Erwägungsgrund 45 Rom-I-VO
Amtliche Fassung, Stand 24.07.2008.
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