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Zitierfest

Rom-I-VO · Rom-I-Verordnung – auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht

Erwägungsgrund 31 Rom-I-VO

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2008.

Die Abwicklung einer förmlichen Vereinbarung, die als ein System im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (¹¹) ausgestaltet ist, sollte von dieser Verordnung unberührt bleiben.

(¹¹) ABl. L 166 vom 11.6.1998, S. 45.