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Zitierfest

Rom-I-VO · Rom-I-Verordnung – auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht

Art. 28 Rom-I-VO – Zeitliche Anwendbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2008.

Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden.

Rechtsprechung zu Art. 28 Rom-I-VO

16 Entscheidungen zitieren Art. 28 Rom-I-VO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Beschl. v. 25.02.2015 – 5 AZR 962/13 (A) · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Zur Anwendung der Rom I-Verordnung auf Arbeitsverhältnisse, die durch einen vor dem 17. Dezember 2009 unterzeichneten Arbeitsvertrag begründet wurden. 2. Zur Bedeutung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten.
  • BAG, Urt. v. 26.04.2022 – 9 AZR 228/21 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Verleiher iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF, der seinen Sitz im Ausland hat, bedarf der Erlaubnis, wenn er Leiharbeitnehmer ins Inland überlässt. 2. Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF bestimmte Rechtsfolge, das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher, setzt voraus, dass der Leiharbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer gemäß § 9 Nr. 1 AÜG aF …
  • BGH, Urt. v. 19.07.2012 – I ZR 40/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Pharmazeutische Beratung über Call-Center 1. Ein Apotheker darf zur pharmazeutischen Beratung seiner Kunden keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. 2. Eine von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland unter der Überschrift "Anwendbares Recht/Gerichtsstand" verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der für …
  • BAG, Urt. v. 03.04.2025 – 2 AZR 72/24 · 2. Senat

    Leitsatz: Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wird durch das Berufen eines ausländischen Staates auf "Gründe aus dem hoheitlichen Bereich" nicht insgesamt der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen, sondern nur insoweit, wie eine Beurteilung hoheitlichen Handelns erfolgen müsste.
  • BAG, Urt. v. 15.12.2016 – 6 AZR 430/15 · 6. Senat

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses mit Auslandsberührung

  • BAG, Urt. v. 07.07.2011 – 2 AZR 476/10 · 2. Senat

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Sozialauswahl

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