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Zitierfest

Rom-I-VO · Rom-I-Verordnung – auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht

Art. 10 Rom-I-VO – Einigung und materielle Wirksamkeit

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2008.

(1) Das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags oder einer seiner Bestimmungen beurteilen sich nach dem Recht, das nach dieser Verordnung anzuwenden wäre, wenn der Vertrag oder die Bestimmung wirksam wäre.

(2) Ergibt sich jedoch aus den Umständen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Wirkung des Verhaltens einer Partei nach dem in Absatz 1 bezeichneten Recht zu bestimmen, so kann sich diese Partei für die Behauptung, sie habe dem Vertrag nicht zugestimmt, auf das Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts berufen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 10 Rom-I-VO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 10 Rom-I-VO

6 Entscheidungen zitieren Art. 10 Rom-I-VO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 19.05.2026 – I ZR 216/25 · 1. Zivilsenat

    Leitentscheidungsverfahren zur Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel

  • BGH, Urt. v. 12.05.2026 – KZR 6/24 · Kartellsenat

    Leitsatz: Sammelklage-Inkasso 1. Kartellschadensersatzansprüche können grundsätzlich im Wege der Sammelklage von einem Inkassodienstleister geltend gemacht werden (Fortführung von BGH, Urteile vom 13. Juli 2021 - II ZR 84/20, BGHZ 230, 255; vom 13. Juni 2022 - VIa ZR 418/21, BGHZ 234, 125 - financialright). 2. Macht es die Art und Weise der Anspruchsbündelung durch den Inkassodienstleister den …
  • BAG, Urt. v. 19.03.2026 – 2 AZR 53/25 · 2. Senat

    Leitsatz: Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
  • BGH, Urt. v. 08.02.2018 – IX ZR 92/17 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen bei Verträgen, die ein dingliches Recht an einem unbeweglichen Gegenstand oder ein Recht zur Nutzung eines unbeweglichen Gegenstandes betreffen, ist Gegenstand des allgemeinen Insolvenzstatuts und unterliegt daher der lex fori concursus. 2. Das besondere Insolvenzstatut für Verträge über einen unbeweglichen Gegenstand betrifft das Schicksal der weiteren …
  • BGH, Urt. v. 26.11.2020 – I ZR 245/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Schiedseinrede ist rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben, wenn sie in der Einspruchsschrift nach Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren erhoben wird. 2. Das CISG findet auf die Frage der materiellen Einigung der Parteien auf eine Schiedsvereinbarung zumindest in den Fällen Anwendung, in denen mangels Einhaltung der Form des Art. II Abs. 2 UNÜ über …
  • EuGH, Urt. v. 07.07.2016 – C-222/15 · Zweite Kammer

    Hőszig Kft. gegen Alstom Power Thermal Services. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gerichtsstandsklausel – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 23 – Gültigkeit einer …

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