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Zitierfest

ROG · Raumordnungsgesetz

§ 1 ROG – Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2025.

(1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind

  • 1. unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen,
  • 2. Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.

(2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

(3) Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).

(4) Raumordnung findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone statt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 1 ROG verweisen

  • § 2 ROG – Grundsätze der Raumordnung
  • § 13 ROG – Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne

Rechtsprechung zu § 1 ROG

7 Entscheidungen zitieren § 1 ROG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014 – 4 B 56/13 · 4. Senat

    Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen

  • BVerwG, Urt. v. 04.04.2012 – 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10, 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Wesentliche Änderungen von Betriebsregelungen unterfallen dem Regelungsbereich des § 73 Abs. 8 HVwVfG mit der Folge, dass Dritten, deren Belange erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, die Änderung mitzuteilen und ihnen Gelegenheit zu Einwendungen zu geben ist. 2. Eine allgemeine Beweisregel, die besagt, dass die richterliche Überzeugung von der Richtigkeit der Ausgangsdaten einer …
  • BVerwG, Beschl. v. 21.12.2017 – 4 BN 3/17 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (hier: durch Regionalplan) gehört zum einen, dass sich die Windenergie in den Vorrang- und Eignungsgebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss, zum anderen, dass die Privilegierung der Windenergie in den Ausschlussflächen zurücktritt, mit der …
  • BVerwG, Urt. v. 16.04.2015 – 4 CN 6/14 · 4. Senat

    Leitsatz: Zur Begründung der Antragsbefugnis eines Antragstellers gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO genügt es, dass seine Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich einer Zielfestlegung mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BauGB liegen.
  • BVerwG, Beschl. v. 31.03.2011 – 4 BN 18/10 · 4. Senat

    Einfluss der raumplanerischen Leitvorstellung auf die Zielfestlegungsabwägung; Normenkontrollentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • BVerwG, Beschl. v. 31.03.2011 – 4 BN 19/10 · 4. Senat

    Bundesrechtliche Verpflichtung zur bindenden zielförmigen Festlegung eines Flughafen-Erweiterungsstandorts

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