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Zitierfest

RgbZMSAnlagenS · Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen

§ 2 RgbZMSAnlagenS – Gegenstand der Benutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.12.2005.

(1) Der Zweckverband übernimmt aus den Gebieten der Verbandsmitglieder die von den Verbandsmitgliedern zur thermischen Verwertung bestimmten Abfälle aus privaten Haushaltungen an den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 13 genannten Annahmestellen oder an anderen von ZMS bestimmten geeigneten Umladeplätzen. Außerhalb der kommunalen Haus- und Sperrmüllabfuhr angelieferte Abfälle übernimmt der Zweckverband nur, soweit diese nicht durch die Ostbayerische Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG) entsorgt werden. Für die Annahme von vorentwässertem Klärschlamm bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem ZMS und dem jeweiligen Verbandsmitglied. Von der Annahme ausgeschlossen sind die Abfälle, die in der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Liste aufgeführt sind (= Ausschlussliste), sofern ZMS hierfür keine besonderen Annahmemöglichkeiten anbietet oder Sonderregelungen trifft.

(2) Die Anlieferer von Gewerbemüll sind verpflichtet, die zur stofflichen Verwertung geeigneten Abfälle unter Beachtung der Gewerbeabfallverordnung getrennt zu erfassen und zu verwerten. Die Anlieferer von hausmüllähnlichen Abfällen aus Industrie und Gewerbe sind verpflichtet, auf Befragen dem Betriebspersonal genaue Angaben über die Herkunft, Art und Zusammensetzung der Abfälle zu machen.

Der ZMS behält sich vor, vom Benutzer in Zweifelsfällen einen gutachterlichen Nachweis einer anerkannten Fachstelle oder eines amtlichen oder vereidigten Sachverständigen zu verlangen, der Aufschluss über die Behandlungsfähigkeit geben kann.

Nicht zur Annahme zugelassene Abfälle werden zurückgewiesen.

Der ZMS kann die angelieferten Abfälle auf Kosten des Anlieferers hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Behandlungsfähigkeit untersuchen oder durch Dritte untersuchen lassen.

Nicht behandlungsfähige Abfälle lässt der ZMS durch den Anlieferer, dessen Auftraggeber oder auf deren Kosten entfernen.

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