Bei Maßnahmen, für die eine Genehmigung nicht erforderlich ist, weil Wohnraum nicht vorhanden ist oder keine Zweckentfremdung entsprechend § 3 Abs. 2 vorliegt, ist auf Antrag ein Negativattest auszustellen.
RgbZeS · Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg
§ 9 RgbZeS – Negativattest
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.2024.
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„Was regelt § 9 RgbZeS? Zitiere den Wortlaut.“