Die Genehmigungsbehörde hat vor der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum die Mieter/innen anzuhören. Über eine erteilte Genehmigung sind diese zu unterrichten.
RgbZeS · Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg
§ 10 RgbZeS – Anhörung der Mieterinnen und Mieter
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.2024.
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„Was regelt § 10 RgbZeS? Zitiere den Wortlaut.“