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Zitierfest

RgbZeS · Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbZeS – Anhörung der Mieterinnen und Mieter

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.2024.

Die Genehmigungsbehörde hat vor der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum die Mieter/innen anzuhören. Über eine erteilte Genehmigung sind diese zu unterrichten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbZeS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbZeS? Zitiere den Wortlaut.“

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