Die Durchführung der Sanierung ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2037.
RgbZentrumSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Zentrale Fußgängerzone“
§ 5 RgbZentrumSanS – Durchführung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.02.2023.
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„Was regelt § 5 RgbZentrumSanS? Zitiere den Wortlaut.“