Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
RgbZentrumSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Zentrale Fußgängerzone“
§ 2 RgbZentrumSanS – Verfahren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.02.2023.
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