( AMBl. Nr. 47 vom 22. November 2021 )
Mit dem 1958 errichteten gemeinschaftlichen Testament der Eheleute Barbara Franziska Wunderle, geb. Auer und Dr. Adolf Wunderle wurde die Katholische Bruderhausstiftung in Regensburg zum alleinigen Erben berufen. Das Vermögen, das dem Erben durch dieses Testament anfällt, ist als Dr. Wunderle-Auer-Stiftung dauernd gesondert zu erhalten und zu verwalten.
Erklärter Wille der Erblasserin war, mit der Stiftung einen christlich-caritativen Zweck zu verfolgen.
Nach dem Tode von Frau Barbara Franziska Wunderle (verstorben am 02.12.1964) hat der Stadtrat mit Beschluss vom 11.02.1965 die Erbschaft der Barbara Franziska Wunderle mit all den Vermächtnissen und Auflagen, wie sie in fünf vorliegenden Testamenten niedergelegt waren, angenommen.