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Zitierfest

RgbWunderleS · Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung

§ 5 RgbWunderleS – Stiftungsmittel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.11.2021.

Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aufgebracht aus

1) den Erträgen des Stiftungsvermögens

2) Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbWunderleS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbWunderleS? Zitiere den Wortlaut.“

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