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Zitierfest

RgbWunderleS · Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung

§ 2 RgbWunderleS – Stiftungszweck Wunderle Auer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.11.2021.

(1) Die Stiftung fördert die Altenhilfe in Regensburg. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung (Steuerbegünstigte Zwecke).

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

1) durch die Förderung zeitgemäßer, alternativer und innovativer Pflege-, Betreuungs- und Wohneinrichtungen, wie z. B. Wohngruppen, betreute Wohngemeinschaften, soweit dies der Altenhilfe dient und die Selbstständigkeit und Autonomie ihrer älteren Bewohnerinnen und Bewohner fördert,

2) durch die Finanzierung, Organisation oder Bereitstellung von Hilfen, die zur Verbesserung der Lebenslage und Lebensqualität auch einzelner Nutzerinnen und Nutzer der Maßnahmen beitragen,

3) durch die Vergabe von Geld- und Sachleistungen an ältere Menschen, um deren Wohn- und Lebenssituation zu unterstützen bzw. zu verbessern,

4) Katholische Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg sind vorrangig zu unterstützen.

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